Zusammensetzung und Bestimmung von Steingrößen
Um in den unterschiedlichsten Einsatzgebieten Verwendung finden zu können, werden Steine, Kiese und Sande in Korngrößen klassifiziert. Dieser Prozess geschieht in den Aufbereitungsanlagen von Steinbrüchen und Sandgruben mit Hilfe von großen Sieben. Die Siebe können mitunter meterlang sein und haben Maschen oder Löcher, durch die die kleinen Steine fallen und auf denen größere Steine liegen bleiben.
Um eine Körnung auszusieben werden also im Normalfall mindestens zwei Siebe benötigt. Für die Körnung 32 - 56 mm z.B. ein Sieb mit großen Maschen von 56 mm Maschenweite, durch das alle Steine kleiner 56 mm fallen, und ein Sieb mit Maschen von 32 mm, auf dem wiederum die Steine größer 32 mm liegen bleiben.
Um beim Beispiel 32 - 56 mm zu bleiben, wären im Idealfall alle Steine mindestens 32 mm lang bzw. breit und maximal 56 mm lang bzw. breit. Dieser Idealzustand lässt sich bei runden Steinen leicht erreichen, die Körnungen lassen sich einfach aussieben.
Jedoch haben Splitte wie auch Kiese meist eine längliche (Korn-) Form, die sich im Sieb nicht ideal verhält. So können z.B. schmale, lange Steine durch ein Sieb gelangen, obwohl der Stein eigentlich laut Angabe zu lang (beim Beispiel über 56 mm lang) ist. Denn die schmale Seite des Steins befindet sich in diesem Fall innerhalb der Korngrößenangabe und fällt leicht durch das Sieb, obwohl die lange Seite des Steins nicht der Angabe entspricht.
DIN EN 12620: europäische Norm für Gesteinskörnungen
Aus diesem Grund wurden Normen eingeführt, um zu bestimmen welche Steine unter einer Korngröße geführt werden dürfen. Unsere Steine durchlaufen regelmäßige Qualitätsprüfungen und entsprechen der üblichen Norm für Gesteinskörnungen DIN EN 12620.
In dieser Norm wird festgehalten, dass
- die Steine der angegebenen Korngröße entsprechen, soweit eine Seite des Steins unter die Korngrößenangabe fällt (mit dem Zusatz, dass die lange Seite maximal dreimal so lang sein darf, wie die schmale Seite, Verhältnis 1:3).
- Des Weiteren ist in der Norm verankert, dass Überkorn und Unterkorn (de facto zu große oder zu kleine Steine, man spricht hier vom Ausschuss), mengenmäßig bis 20 % zulässig sind.
Wie vermesse ich meine Steine richtig?
Um zu erkennen, ob die Steine der Größenangabe entsprechen, muss man also immer die schmalste Seite des Steins messen (siehe Abbildung).
Die tatsächliche Größe des Kies, Splitts oder Schotters kann also augenscheinlich von der angegeben Korngröße abweichen, ist aber dennoch zulässig und kein Reklamationsgrund.
Da es bei der Aussiebung zu Anteilen von Unter- und Überkorn kommen kann, empfehlen wir dir zusätzlich bei der Bedarfsplanung etwas mehr Material einzurechnen.